Die 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat auf ihrer 3. Tagung vom 28. bis 30. Mai im Ev. Bildungshaus Rastede im Blick auf den Themenschwerpunkt der Tagung „Kirche und Migration“ beschlossen, das kirchliche Engagement für neu zugezogene Nachbarinnen und Nachbarn zu verstärken. Dazu wurde der Oberkirchenrat beauftragt, zusammen mit dem Diakonischen Werk und weiteren Einrichtungen bis zur Synodentagung im November die Konzeption eines gesamtkirchlichen Projektes zur Unterstützung und Förderung des kirchlichen Engagements für neu zuwandernde Nachbarinnen und Nachbarn zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Im Rahmen des Schwerpunktthemas „Kirche und Migration“ hatten die Synodalen am Donnerstagnachmittag erstmals ihren traditionellen Sitzungsort in Rastede verlassen, um sich exemplarisch in Delmenhorst an 13 „Erfahrungsorten“ über Arbeitsfelder im Bereich Migration und Flüchtlinge zu informieren.

Das gesamtkirchliche Projekt zur Unterstützung und Förderung des kirchlichen Engagements für neu zuwandernde Nachbarinnen und Nachbarn soll an Orten mit besonderen Herausforderungen (z.B. in Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie in ausgewählten Gemeinden im ländlichen Raum) dazu führen, ehrenamtliche Aktivitäten in Verbindung mit den jeweiligen lokalen kirchlichen Trägern dieser Arbeit zu initiieren, weiterzuentwickeln und zu verstetigen. Die dort gemachten Erfahrungen sollen in geeigneter Weise allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Verfügung gestellt und entsprechende Prozesse unterstützt und begleitet werden.

Thementag war kirchengeschichtlich einmaliges Ereignis
Für Synodenpräsidentin Sabine Blütchen widerspiegeln die Beschlüsse der Synode die Vielfalt der kirchlichen Arbeitsfelder und haben für die Region große Bedeutung. So seien für den Um- und Ausbau des Blockhauses Ahlhorn weitere 2,3 Millionen Euro bewilligt worden für bauliche Veränderungen und die konzeptionelle Umsetzung.

Die Bewilligung des Diakonenstellenplans mit 20 neuen Diakonenstellen bewertete Blütchen als ein „kraftvolles Signal“ für die Verstärkung der Arbeit an zentralen Standorten wie auch für die Citykirchenarbeit der oldenburgischen Kirche. Mit den 20 neuen Stellen würden qualifizierte Menschen gezielt in kirchlichen Handlungsfeldern eingesetzt. Auch der Beschluss zur Jugendkirche in Delmenhorst habe zentrale Bedeutung für die Region. So seien die Finanzierung gesichert und rechtliche Voraussetzungen geschaffen worden.

Für den Oldenburger Bischof Jan Janssen war der synodale Thementag kirchengeschichtlich ein einmaliges Ereignis. Als erste Kirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) habe sich eine Synode für ein Jahresthema selbst auf den Weg gemacht und dies ausgerechnet bei dem tagesaktuellen Thema „Migration“.

Kirche und Diakonie setzten sich gemeinsam für Migrantinnen und Migranten wie auch für Flüchtlinge ein. Und es seien insbesondere Ehrenamtliche, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, so Janssen. Jede Änderung in der Flüchtlingspolitik treffe daher auch immer deren ehrenamtliches Engagement. Deshalb sei der Beschluss der Synode so wichtig gewesen. Er werde Menschen in der ehrenamtlichen Arbeit für Flüchtlinge und Migranten unterstützen, so Janssen während der Pressekonferenz zum Abschluss der Synodentagung.

Im Rahmen des Themennachmittags habe er gelernt, so Janssen, dass das Wort „Wirtschaftsflüchtlinge“ nicht stimme. Man müsse vielmehr von „Wirtschaftszöglingen“ sprechen, die von Firmen nach Deutschland geholt würden, weil sie Arbeitskräfte bräuchten. Das zeige sich exemplarisch in der Geschichte der Stadt Delmenhorst. Es mache deutlich, „dass wir uns um die Menschen kümmern müssen, denen wir Hoffnung für ein besseres Leben gemacht haben“.

Kreispfarrer Bertram Althausen aus Delmenhorst freut sich, dass die Synode diesmal Delmenhorst verstärkt in den Blick genommen hat. Mit der Jugendkirche werde „ein Leuchtturm“ entstehen, der in die Stadt und weit in das Umland ausstrahle. Die Idee einer Jugendkirche sei von unten, von der Basis entstanden und werde schon jetzt von vielen Ehrenamtlichen getragen.

Diakonenstellenplan verabschiedet
Die Synode hat den Diakonenstellenplan und den damit verbundenen Stellenplan beschlossen. Als Teil des Stellenplans des Ev.-luth. Oberkirchenrates soll er ab dem 1. Januar 2016 umgesetzt werden, die dazu erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt 2016 eingestellt werden.

Zu den 40 Diakonenstellen der oldenburgischen Kirche in der Jugendarbeit sollen nun 20 zusätzliche Stellen geschaffen bzw. abgesichert werden. Sie können etwa in der Seemannsmission oder dem Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt eingesetzt werden. Für zwölf dieser Stellen sollen die sechs Kirchenkreise mit dem Oberkirchenrat passende Konzepte und Aufgabenfelder entwickeln und bestimmen. Für acht Stellen soll künftig der Oberkirchenrat direkt Aufgabenfelder mit gesamtkirchlicher Perspektive festlegen.

Dieser Plan sei sowohl eine Sicherung zukunftsorientierter Handlungsfelder der Kirche als auch ein Instrument für Personalplanung und Entwicklung. Er diene der Verlässlichkeit und der Verbindlichkeit. Zudem könne er die kirchliche Arbeit sichern, die über die pastorale Arbeit hinausgehe und er werde die Attraktivität, in der oldenburgischen Kirche zu arbeiten, sichtlich – auch über die Grenzen der oldenburgischen Kirche hinaus – erhöhen, erläuterte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker.

Konzeption zur Citykirchenarbeit
Für die Citykirchenarbeit in der Stadtkirche Delmenhorst, in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg und in der Christus- und Garnisonkirche Wilhelmshaven hat der Unterausschuss Citykirchenarbeit ein Konzept erarbeitet, dass von oldenburgischen Synode am Samstag, 30. Mai, verabschiedet worden ist.

Citykirchen seien Wahrzeichen für Stadt, Region und Gesamtkirche, heißt es in diesem Konzept. Die zentralen geographischen Lagen der Kirchengebäude als regionale Zentren unterstreichen dies. Sie befinden sich in den Städten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, die mehr als 70.000 Einwohner zählen. Citykirchen bieten touristische Anreize durch zentrale, auffällige Kirchengebäude. Ihnen komme inhaltlich wie äußerlich eine besondere Funktion zu, so das Konzept. Der Oberkirchenrat wurde gebeten, das Konzept umzusetzen.

Zur personellen Ausstattung einer Citykirchenarbeit sieht das Konzept vor: Eine halbe Pfarrstelle für Citykirchenarbeit (50%) und eine Teamassistenz für Tätigkeiten der Citykirchenarbeit im Kirchbüro (6,5 Stunden). Das Konzept empfiehlt ferner die Einrichtung einer Diakonenstelle pro Citykirche für Beratungsarbeit und Gewährleistung kontinuierlicher Präsenz (100%). Die im Konzept für die Citykirchenarbeit empfohlen Diakonenstellen sollen Teil der 20 Diakonenstellen für die kirchlichen Handlungsfelder im Diakonenstellenplan sein.

Die Synodalen ergänzten auf Antrag des Synodalen Pastor Nico Szameitat das Konzept um einen weiteren Punkt. Danach sollen die jeweiligen Kreissynoden jeweils einen Beirat für Citykirchenarbeit mit Menschen aus dem kirchlichen und öffentlichen Leben berufen, der die Verantwortlichen in der Citykirchenarbeit berät und unterstützt.

Erweiterung des Kostenrahmens für das Blockhaus Ahlhorn
Die Synode nahm den schriftlichen Bericht des Kuratoriums und der Fachabteilung zu den Baumaßnahmen des Blockhauses zustimmend zur Kenntnis. Für die vorgeschlagenen Baumaßnahmen incl. eines Neubaus des Seehauses werden zusätzlich 2,36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zusätzlich benötigten Mittel werden aus einer Rücklagenentnahme finanziert.

Die Kostenerhöhung beruhe auf dem Ausbau der alten Zisternen und der Rohrleitungssysteme innerhalb eines Naturschutzgebietes. Der Neubau des Seehauses sei notwendig, da eine Renovierung des bisherigen Gebäudes keine hinreichende Gestaltungsmöglichkeit biete, erläuterte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Friederike Meyer. Ahlhorn bleibe ein Zuschussbetrieb, auch wenn die Auslastung trotz der Umbaumaßnahmen sich verbessert habe. „Es ist eine Investition in die Zukunft“, so Meyer.

Im Mai 2013 hatte die 47. Synode in geheimer Abstimmung dem Aus- und Umbau des Evangelischen Jugendheims Blockhaus Ahlhorn zugestimmt und für das vorgestellte bauplanerische Konzept votiert. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wurden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereitgestellt.

„Jugendkirche Delmenhorst“
Die Synode begrüßte das Projekt „Jugendkirche Delmenhorst“ im Grundsatz. Sie befürwortete die Finanzierung aus dem Kooperationsfonds und beschloss, die für das Projekt erforderlichen Mittel von 2016 an in den Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einzustellen.

Es sei ein deutliches Signal an die Beteiligten dieses Projektes, die bereits jetzt sehr viel Kraft und Engagement in dieses Vorhaben gesteckt haben, sagte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker.

Dieser Beschluss sei ein Zeichen der Synode, dass nun für dieses Projekt Mittel für den kommenden Haushalt beantragt werden können, ohne schon jetzt die Summen und die Haushaltsstellen genau festlegen zu müssen, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.

Kirchengesetz über Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst
Mit dem Kirchengesetz über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst hat die Synode die Auflösung der Delmenhorster Kirchengemeinde St. Paulus beschlossen. Die Kirchengemeinde St. Paulus wird auf die benachbarten Kirchengemeinden Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus und Hasbergen aufgeteilt. Das Kirchengebäude wird zur Jugendkirche umgewidmet und in die Verantwortung an die Kirchengemeinde Hasbergen übertragen.

Änderungsgesetz zum Kirchengesetz über die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Oberkirchenrates und der Beamten
Nach einer längeren Beratung als Ausschuss beschloss die Synode das veränderte Oberkirchenratsgesetz (Änderungsgesetz zum Kirchengesetz über die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Oberkirchenrates und der Beamten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg). Dabei bleibt die bisherige Regelung bestehen, dass der juristische Oberkirchenrat unbefristet berufen wird. Allerdings wird die mögliche Probezeit auf „bis zu zwei Jahre“ verlängert.

Für den Fall, dass in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Kollegiums oder dem Gemeinsamen Kirchenausschuss eine „Meinungsverschiedenheit grundlegender Art“ besteht, die eine nachhaltige Störung in der Zusammenarbeit erwarten lasse, kann bei einem Antrag der Betroffenen auf einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen.

Zustimmung zur Richtlinie zur befristeten Übernahme von Auszubildenden
Die Synode stimmte der vom Oberkirchenrat mit Beschluss vom 24. März 2015 erlassenen Richtlinie zur befristeten Übernahme von Auszubildenden im Dezernat II des Oberkirchenrates einschließlich der Gemeinsamen Kirchenverwaltung zu. Damit werde die Richtlinie entfristet, erläuterte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Auch für Menschen in der Verwaltung sei eine sinnvolle Personalplanung notwendig.

Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung beschlossen
Die Synode hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechend der Strategieskizze zur Haushaltskonsolidierung, „bis zur Herbstsynode 2016 einen Vorschlag zu Einsparvorgaben, der Budgetierung von Handlungsfeldern und der notwendigen Definition von Zuständigkeiten“ vorlegen soll. Die Arbeitsgruppe, die aus fünf Synodalen und bis zu drei Mitgliedern des Oberkirchenrates bestehen wird, hat die Aufgabe, eventuelle Anreizsysteme zu benennen und zu entwickeln und weitere Vorschläge zur weiteren Umsetzung zu benennen. Dieses gelte besonders für einen genaueren Zeitplan. Dabei soll sie die bis dahin gewonnene Erfahrungen aus der Aufarbeitung des Berichtes des Oberrechnungsamtes berücksichtigen.

Die Arbeitsgruppe soll zur Herbstsynode 2015 einen Zwischenbericht abgeben und vor allem erkennbaren Bedarf zu Ergänzung oder Abänderung des Arbeitsauftrages benennen. Sie soll Vorschläge für einen weiteren Beteiligungsprozess unterbreiten.

Bericht zum Projekt: Umsetzung des ORA-Gutachtens
Bischof Jan Janssen gab eine kurze Einführung in die jüngsten Arbeitsschritte im Gemeinsamen Kirchenausschuss und der Projektgruppe. In diesem Prozess sei es wichtig, dass die Mitarbeitenden daran partizipieren, betonte Janssen. Das Projekt sei bis zur 4. Tagung der Synode im November befristet. Das Ziel sei, die Ergebnisse dieses Projektes in das laufende Verwaltungshandeln unter neuer Leitung zu integrieren.

Anschließend gab der Organisationsberater Georg Mohr aus Nienburg vor der Synode der oldenburgischen Kirche erstmals einen Bericht zur Umsetzung des Sondergutachtens des Oberrechnungsamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Der Prüfbericht des Oberrechnungsamtes war vom Gemeinsamen Kirchenausschuss im März vergangenen Jahres in Auftrag gegeben worden, um die angespannte Finanzlage einer Kirchengemeinde zu überprüfen, die unter anderem auf über Jahre nicht angemahnte Kindertagesstätten-Gebühren zurückzuführen war. Im Prüfbericht wurden Mängel im Verwaltungshandeln sowohl der Regionalen Dienststelle als auch der Zentralen Dienststelle der oldenburgischen Kirche festgestellt. So seien „zahlreiche gute Ansätze der Verwaltungsstrukturreform bei der Umsetzung ins Stocken geraten“.

Spezielle Ziele, wie eine Einheitlichkeit der Verwaltungen, wirksame Kontrollen und eine höchstmögliche Effizienz seien nur bedingt erreicht worden. In der Folge hatte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs im November vergangenen Jahres die politische Verantwortung übernommen und war von seinem Amt als juristischer Oberkirchenrat zurückgetreten.

In der Folge hatte der Gemeinsame Kirchenausschuss dann den Organisationsberater Georg Mohr beauftragt, die Umsetzung der Feststellungen und Empfehlungen aus dem Sondergutachten des Oberrechnungsamtes der EKD (ORA) als externer Projektleiter zu begleiten. Mittlerweile seien die ersten Arbeitsaufträge erteilt worden, berichtete Mohr vor der Synode, sodass entweder bestehende Gremien wie der Gemeinsame Kirchenausschuss und das Kollegium, operativ tätig werden können oder „Flexible Arbeitsgruppen“ initiiert wurden, um Lösungen zu erarbeiten.

Insgesamt enthalte der ORA-Bericht 36 Themen, die es zu bearbeiten gelte, sagte Mohr. Zu diesen 36 Themen wurden im ORA-Bericht 58 Einzelfeststellungen getroffen, für die dann 85 Handlungsempfehlungen ausgesprochen wurden. Diese gelte es im Einzelnen zu analysieren und im Rahmen von Entscheidungsprozessen einer Lösung zuzuführen. Diese Zahlen zeigten nochmals den Umfang und die Größe des Projektes. „Abschließende Lösungskonzepte und Entscheidungen werden somit sicherlich noch bis in das Jahr 2016 hineinreichen", kündigte Mohr an.

Am Samstag beschloss die Synode, den Rechnungsprüfungsausschuss zu bitten, die einzelnen Ursachen der im ORA-Bericht aufgelisteten Mängel vollständig aufzuklären und den Schaden festzustellen.

Zu ihrer 4. Tagung wird die 48. Synode vom 19. bis 21. November 2015 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/348-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg