In einem Gemeindegottesdienst im Anschluss an die außerordentliche Tagung der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wurde Pfarrer Thomas Adomeit am Samstagabend, 27. Januar, als nebenamtliches Mitglied des Oberkirchenrates in sein Amt eingeführt.

Bei der Einführung wünschte Pfarrer Jan Janssen, Vertreter im Bischofsamt, Pfarrer Thomas Adomeit den „Segen unseres mitgehenden Gottes“ sowie die hellwache, aufmerksame und solidarische Unterstützung der Synode und der oldenburgischen Kirche insgesamt. In dem besonderen Mandat als Vertreter im Bischofsamt gehe es um eine „Vielfalt der Bezüge, um das Verbundensein mit allen, das Netzwerk mit vielen Gesichtern und den Gefilden von Oldenburg und umzu“. Dazu brauche es Gaben der Kommunikation, des Zusammenhaltens und der Verknüpfung, die Adomeit mit auf den Weg gegeben seien, so Janssen. Er dankte Adomeit ausdrücklich, dass er diese Gaben schon bisher in beispielhafter Weise eingebracht und fruchtbar gemacht habe.

Auf der außerordentlichen Tagung am Samstag hatte die 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Pfarrer Thomas Adomeit zum nebenamtlichen Oberkirchenrat gewählt. Pfarrer Adomeit (47) übernimmt ab 1. Februar die Vertretung im Bischofsamt der oldenburgischen Kirche bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers von Bischof Jan Janssen. Die Stelle ist längstens für die Dauer von zwei Jahren beschränkt.
  
Nach dem Oberkirchenratsgesetz der oldenburgischen Kirche können Theologen und Theologinnen und Nichttheologen und Nichttheologinnen „bei Bedarf und gemäß des Stellenplans zur Wahrnehmung von einzelnen Aufgaben oder Referaten im Oberkirchenrat zu nebenamtlichen Mitgliedern des Oberkirchenrates berufen werden“. Sie sind in ihrer Mitwirkung an den Aufgaben des Oberkirchenrates den hauptamtlichen Mitgliedern gleichgestellt.
  
Thomas Adomeit bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und die große Zustimmung zu seiner Wahl. Zudem dankte er den Synodalen für die intensive Diskussion zu möglichen Änderungen am Bischofsgesetz im nichtöffentlichen Teil der Tagung, die deutlich gemacht habe, wie sehr ihnen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg am Herzen liege. Mit einer solchen Haltung und Kultur könnten gute und tragfähige Ergebnisse für die oldenburgischen Kirche erzielt werden. Dabei mitzuwirken, müsse ihn daher nicht ängstigen, auch wenn das Ringen um die Prozesse, die im Moment prioritär liefen, die Kirche sehr verändern könnten und deswegen sicher nicht einfach würden.
  
Für die aktuelle Suche nach einer neuen Bischöfin oder eines neuen Bischofs wird die Synode keine rechtlichen Veränderungen vornehmen. Eine Überarbeitung des Bischofsgesetzes, die beispielsweise auch eine zeitliche Befristung des Bischofsamtes beinhalten könnte, würde die Suche nach einer Nachfolge nur zeitlich verzögern und beschweren, so die mehrheitliche Auffassung der Synode, die diese Frage im nicht-öffentlichen Teil der Tagung behandelte. Dennoch soll eine Überarbeitung in Auftrag gegeben werden, da die oldenburgische Kirche zu den letzten vier Kirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gehöre, die ein lebenslanges Dienstverhältnis für das Bischofsamt vorsehe.
  
Die Synode beauftragte deshalb den Oberkirchenrat, bis spätestens zur 7. Tagung der 49. Synode (im Mai 2023) ein überarbeitetes Bischofsgesetz sowie eine Überarbeitung des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Oberkirchenrates und der Beamten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
  
Unter dem Vorsitz von Synodenpräsidentin Sabine Blütchen wird sich nun der Wahlausschuss auf die Suche nach möglichen Kandidatinnen und Kandidaten begeben. Dem Wahlausschuss gehören zwei theologische und fünf nicht theologische gewählte Mitglieder der Synode sowie zwei von der Pfarrervertretung benannte ordinierte Mitglieder an. Der Wahlausschuss soll für die Bischofswahl nicht mehr als drei Kandidatinnen/Kandidaten benennen und auch der Oberkirchenrat kann eine Kandidatin/einen Kandidaten vorschlagen.
  
Bereits auf der Synodentagung im November vergangenen Jahres hatte die Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses, Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, berichtet, dass die Amtszeit von Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk als hauptamtliches theologisches Mitgliedes des Oberkirchenrates am 31. März 2019 ende. Die Aussprache über das weitere Verfahren wurde im November unter Eindruck des Amtsverzichtes von Bischof Janssen auf die außerordentliche Synodentagung verschoben.
  
Nach einer nichtöffentlichen Aussprache beschloss die Synode in geheimer Abstimmung die Stelle einer theologischen Oberkirchenrätin bzw. eines theologischen Oberkirchenrates auszuschreiben. Der Wahlvorbereitungsausschuss wurde gebeten, das Verfahren zur Wahl eines hauptamtlichen theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates fortzusetzen. Im Fall der Wahl oder Wiederwahl beschloss die Synode, dass die Berufung einer Theologin/eines Theologen in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis auf Zeit und für die Dauer von zehn Jahren erfolgen soll.
  
Die oldenburgische Kirche stehe vor ganz entscheidenden Weichenstellungen in diesem Jahr, sagte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen. Das betreffe sowohl die Wahl einer neuen Bischöfin oder eines neuen Bischofs, aber auch Entscheidungen mit Blick auf die Prioritäten, die strukturelle Aufstellung und die organisatorische Ausrichtung. Vor diesem Hintergrund verstehe sie auch die Entscheidung, die Stelle des hauptamtlichen theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates auszuschreiben. Darin sehe sie den Wunsch der Synodalen, "sich grundsätzlich alle Optionen – auch die einer Neuausrichtung – offenzuhalten." Blütchen betonte, dass Oberkirchenrätin Lenk automatisch an diesem Wahlverfahren teilnehme.

Weitere Informationen finden Sie auf der Synodenseite.
Source: Kirche-Oldenburg