Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben am Samstag, 25. Mai, mit Blick auf die Zukunft der Tagungshäuser der oldenburgischen Kirche nach intensiver und kontroverser Debatte beschlossen, den Oberkirchenrat zu beauftragen, eine Nutzung des Blockhauses Ahlhorn auch in außerkirchlicher Trägerschaft zu prüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass weiterhin kirchliche Gruppen das Blockhaus Ahlhorn nutzen können und die Kirche auf dem Blockhausgelände „St. Petrus zu den Fischteichen“ erhalten bleibt.

Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, unter Beteiligung des Kuratoriums für das Blockhaus Ahlhorn völlig neue Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen für das Blockhaus Ahlhorn zu prüfen, die den Betrieb in eigener Regie unter Beachtung der Einsparvorgaben im Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates weiter möglich machen. Die Ergebnisse sollen der 49. Synode im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Den Antrag zu diesem Beschluss hatte der Synodale Pfarrer Rüdiger Möllenberg eingebracht.

Bischof Thomas Adomeit sagte nach der Entscheidung, es sei ein „ermutigendes Signal“, wie ernsthaft die Synode um diese Entscheidung gerungen habe. Dieser Beschluss sei ein Schritt in die richtige Richtung. Der Oberkirchenrat sei nun mit der Prüfung und der Suche nach einem neuen Träger beauftragt, gleichzeitig habe die Synode das Einsparvolumen bestätigt, so Adomeit.

Hintergrund der Entscheidung ist der Beschluss der Synode vom Mai 2018, bis zum Jahr 2030 rund 124 Millionen Euro einzusparen, um somit langfristig einen ausgeglichen Haushalt erreichen zu können. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung betrifft eine Maßnahme auch die Tagungshäuser Blockhaus Ahlhorn und das Bildungshaus Rastede. Die Kürzung der Zuschüsse bis zum Jahr 2030 soll einen Sparbeitrag in Höhe von 1,8 Millionen Euro erbringen.

Um eine Beratungs- und Entscheidungsgrundlage zu erhalten, war durch den Oberkirchenrat eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Bremen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Das Gutachten hatte empfohlen, für das Blockhaus Ahlhorn eine neue Trägerschaft zu suchen und das Bildungshaus Rastede fortzuführen.

Beide Tagungshäuser seien wichtige und wertvolle Arbeitsbereiche der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, betonte der Synodale Manfred Pfaus, Vorsitzender der Finanz- und Personalausschusses der oldenburgischen Kirche. Die Tatsache, dass für alle Arbeitsfelder der oldenburgischen Kirche nur begrenzte Finanzmittel zur Verfügung stünden, zwinge zu Grundsatzbeschlüssen, wie diese Mittel zukünftig verteilt werden sollen, so Pfaus.

Der Gemeinsame Kirchenausschuss hatte der Synode empfohlen, sich aus der Trägerschaft eines Tagungshauses zurückzuziehen und den Oberkirchenrat zu beauftragen, „eine Nachnutzung vorrangig für das Blockhaus Ahlhorn zu finden, die auch eine weitere Nutzung durch kirchliche Gruppen ermöglicht.“

Die 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 23.  bis 25.  Mai in Rastede.

Bischofsbericht
Die Synode der oldenburgischen Kirche hat weiterhin beschlossen, dass zukünftig der oldenburgische Bischof der Synode einmal im Jahr einen Bericht zur Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorlegen soll.

Den Vorschlag hatte der Synodale Rüdiger Schaarschmidt eingebracht. Mit der neuen Regelung soll der Bischof in die Lage versetzt werden, vor der Synode für die Kirche Stellung zu beziehen und politisch Haltung zu zeigen.

Dass der Bischof einmal im Jahr einen eigenen Bericht halte, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, habe es bisher nicht gegeben. Es gebe aber bei den Synodalen ein Großes Interesse daran. Das habe das Abstimmungsergebnis deutlich gezeigt.

Jahresthema 2020
Die Synodalen beschlossen auf Antrag des Gemeinsamen Kirchenausschusses als Schwerpunktthema für die 1. Tagung der 49. Synode im Mai 2020: das Kennenlernen der Kirchenkreise und der gesamtkirchlichen Arbeitsfelder. Die Vorbereitung soll durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss erfolgen.

Kirchengesetze zum Rahmenpfarrstellenplan
Nachdem die oldenburgische Synode im vergangenen Jahr beschlossen hatte, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern, hat die Synode am Samstag die für die Umsetzung notwendigen Kirchengesetze beraten und beschlossen.

Beide Gesetzesvorhaben: das „Kirchengesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an das Kirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplans“ und das „Kirchengesetz zur Erprobung der Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg auf Grundlage eines Rahmenpfarrstellenplanes (Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz)“ wurden im Zusammenhang beraten und beschlossen. „Mit diesen Gesetzen soll das in Rechtsnormen umgesetzt werden, was die Synode mit den Beschlüssen zum Rahmenpfarrstellenplan bereits auf den Weg gebracht hat“, so Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis.

Kirchengesetz über die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Kirchengemeinden
Die Synode hat weiterhin das Kirchengesetz über die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Kirchengemeinden beschlossen. Das Gesetz soll „ein förderliches Instrument“ sein, „die Kirchengemeinden zu einer kritischen Haushaltsanalyse anzuhalten und ihnen einen konkreten Weg aufzuweisen, wie eine Haushaltskonsolidierung angegangen werden kann.“

Das Gesetz sei „eine nachdrückliche Aufforderung an die Kirchengemeinden, sich ihrer Haushaltssituation zu stellen“, betonte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis.

Zu den Maßnahmen zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zählen dem Gesetz nach die Einrichtung eines Strukturausschusses, die Entwicklung eines Gemeindeprofils unter Beachtung der regionalen Bezüge, die Durchführung einer Aufgabenkritik, eine langfristige Personalplanung, die Darstellung der mittelfristigen Finanzsituation, sowie die Gebäudeoptimierung.

Beschlüsse zum Bericht aus dem Unterausschuss Diakonie
Auf Vorlage des Unterausschusses Diakonie hat die Synode beschlossen, den Kirchenkreisen einen jährlichen Zuschuss zweckgebunden für die Arbeit der Diakonischen Werke der Kirchenkreise zuzuweisen.

Für die Anstellung der Mitarbeitenden soll es künftig verschiedene Möglichkeiten geben:
a) Die Mitarbeitenden werden beim jeweiligen kreisdiakonischen Werk angestellt, insofern es in der Rechtsform einer selbständigen juristischen Person (z.B. als eingetragener Verein) geführt wird. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen und entsprechend dem jeweiligen Diakonischen Werk des Kirchenkreises zur Verfügung gestellt werden. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk.
b) Die Mitarbeitenden werden beim Kirchenkreis angestellt. Sie versehen ihre Arbeit im unselbständigen Diakonischen Werk des Kirchenkreises. Die von der Synode zugewiesenen Mittel werden vom Kirchenkreis zweckgebunden zur Finanzierung der Personal- und Sachausgaben verwendet. Fach- und Dienstaufsicht liegen beim kreisdiakonischen Werk.
c) Die Kirchenkreise erhalten die Möglichkeit, ihre kreiskirchliche diakonische Arbeit oder Teile davon in die Hände des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu geben. Dazu ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem jeweiligen Kirchenkreis und dem Diakonischen Werk Oldenburg zu schließen. Die Finanzierung erfolgt u.a. aus Mitteln des Kirchenkreises, die ihm zweckgebunden von der Synode zugewiesen werden.

Weiterhin beauftragte die Synode den Kirchensteuerbeirat, unter Beratung durch das Diakonische Werk Oldenburg zur Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel einen entsprechenden Verteilungsschlüssel zu erarbeiten. Der Kirchensteuerbeirat soll dem Finanz- und Personalausschuss den Verteilungsschlüssel bis zum 31. August 2019 vorlegen, damit dieser bei den Beratungen für den Haushaltsplan 2020 entsprechend Berücksichtigung finden kann. Der Verteilungsschlüssel soll in angemessenen zeitlichen Abständen überprüft werden.

Abschlussbericht der AG Jugendarbeit
Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Jugendarbeit beschlossen die Synodalen am Freitagnachmittag nach einer kontroversen Debatte die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden wie folgt zu regeln: Die oberste Dienst- und Fachaufsicht liegt beim Oberkirchenrat (wahrgenommen durch den Dezernenten/ die Dezernentin III). Von dort aus wird sie an die Kreispfarrer und Kreispfarrerinnen übertragen. Diese übertragen die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden im Kreisjugenddienst an die Regionaljugendreferentinnen und -referenten.

Darüber hinaus sollen die Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der oldenburgischen Kirche, die Konzeption der Kinder und Jugendarbeit sowie die Konzeptionen der Kirchenkreise für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Grundlage der Beschlüsse zum Strukturmodell 1 sowie unter Berücksichtigung der „Ausführungen der Empfehlungen für eine Umsetzung des Strukturmodells 1 zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus der AG Jugendarbeit“ überarbeitet werden.

Jahresthema „Über den Jordan gehen – Erkundungsgänge ins Land der Verheißung“
„Es sei wichtig, die Frage, wie wir in die Zukunft gehen wollen, nicht unter finanziellen, sondern unter theologischen Gesichtspunkten zu beraten“, sagte Bischof Thomas Adomeit zu Beginn des Thementages am Donnerstag. Nun gehe es mit Blick auf das beschlossene Einsparvolumen von 124 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 inhaltlich um die Frage „wo wir uns von Dingen verabschieden müssen, und wo wollen wir hin, um Kirche zu bleiben“, sagte Adomeit. Jede Veränderung beginne mit einem Abschied von Gewohntem.

Das Motto des Thementages möge vielleicht provokant und zweideutig klingen, aber dahinter stehe die biblische Geschichte, dass jenseits des Flusses Jordan das gelobte Land liege, „das Erreichen eines neuen Ufers – und das wollen wir auch.“ Es weise in die Zukunft, im Vertrauen auf Gott weiterzugehen, so Adomeit.

Kirche muss zu den Menschen umkehren
Den Hauptvortrag zum Jahresthema „Über den Jordan gehen – Erkundungsgänge ins Land der Verheißung“ hielt am Donnerstagnachmittag Dr. Steffen Schramm, Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut für kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz.

„Die Kirche hat eine Bestimmung in der Welt. Ändert sich die Welt, muss sich auch die Kirche ändern – um ihren Auftrag weiterhin erfüllen zu können“, sagte der Leiter der theologischen Fort- und Weiterbildung am Institut für kirchliche Fortbildung der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dr. Steffen Schramm, in seinem Vortrag vor der oldenburgischen Synode. „Wenn wir nicht über den Jordan gehen, bleiben wir als Kirche in der Wüste, im Siechtum der geringer werdenden Ressourcen.“

Bislang habe es ein „Parochialmodell“ gegeben, in dem jede Kirchengemeinde eigenständig sei und wo jede Pfarrerin / jeder Pfarrer alles mache. Dieses werde mit einem wachsenden und für verschiedene Zielgruppen differenzierten additiven Aufgabenfeld ergänzt, bilanzierte Schramm. Nun gingen die evangelische Kirche und ihre Gemeinden auf veränderte Realitäten zu. Nach einer sehr langen Phase des Zuwachses an Mitgliedern, Kaufkraft und hauptamtlich Mitarbeitenden würden diese drei Faktoren auf lange Sicht zurückgehen und nur noch in geringem Maße zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig müsse die Kirche auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren, wie eine kulturelle und religiöse Pluralisierung, eine neue Schichtbildung, eine veränderte Situation von Familien (Patchworkfamilien, Alleinerziehende, doppelte Erwerbstätigkeit, alternative Partnerschaftsmodelle), eine Ausdehnung formaler Bildung (Ganztagsschule), eine strukturelle Individualisierung, eine erhöhte Mobilität und eine vernetzte Welt mit Kommunikationsveränderungen durch Internet und soziale Netzwerke. Schramm machte Mut zu neuen Erkundungsgängen.

Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1148-synode.html 
Source: Kirche-Oldenburg