Hannover/Lüneburg (epd). Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsrat in Niedersachsen haben erleichtert auf ein Gerichtsurteil reagiert, wonach in Griechenland anerkannte Flüchtlinge aus Deutschland nicht dorthin abgeschoben werden dürfen. «Wir begrüßen das Signal des Oberverwaltungsgerichts, die Mängel in Griechenland anzuerkennen», sagte Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke am Montag in Hannover. Durch dieses Urteil könnten weitere in Niedersachsen anhängige Verfahren bei den Verwaltungsgerichten zu Ende geführt werden: «Dies schafft Perspektiven dort, wo zuvor keiner auf Schutz für Geflüchtete zu hoffen gewagt hat.»

 

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte zwei entsprechende Urteile in der vergangenen Woche damit begründet, dass den Geflüchteten in Griechenland eine «Verelendung» drohe. Elementare Bedürfnisse wie «Bett, Brot und Seife» seien dort nicht vorhanden. Auch anerkannten Flüchtlingen drohe die Obdachlosigkeit und ein Leben unter menschenrechtswidrigen Bedingungen. Sie hätten in Griechenland meist weder Zugang zu Wohnraum noch zu Sozialleistungen (Az.: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20).

 

Geklagt hatten zwei syrische Frauen, deren Asylanträge als unzulässig abgelehnt worden waren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte argumentiert, die Antragstellerinnen seien bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden. Deshalb sollten die Frauen nach Griechenland abgeschoben werden. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete das Bundesamt, den Bescheid zurückzunehmen und die Asylanträge zu prüfen.

 

«Es ist gut, dass die Gerichte die Entscheidungen der Behörden korrigieren», erklärte der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt in Niedersachsen, Marco Brunotte. «Es macht aber betroffen, dass dies notwendig ist.» Die Entscheidung sei ein klares Signal an die Verantwortlichen, sich endlich für eine solidarische europäische Flüchtlings- und Asylpolitik einzusetzen.

 

Die Vorsitzende des Flüchtlingsrates, Claire Deery, forderte das Land Niedersachsen zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Die Landesregierung müsse den Kommunen nun sofort per Erlass verbieten, Geflüchtete nach Griechenland abzuschieben. Alle betroffenen Flüchtlinge bräuchten vollumfänglichen Schutz in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsse den Entscheidungsstopp für diese Gruppe sofort beenden.

Kirche-Oldenburg
Verbände begrüßen Urteil zu Abschiebeverbot nach Griechenland – Diakonie-Vorstandssprecher Lenke: Lüneburger Entscheidung schafft Perspektiven