Stuttgart/Oldenburg (epd). Einen juristischen Erfolg gegen einen großen Geflügelzüchter aus Niedersachsen hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erstritten. Das Unternehmen darf nicht in einem Stuttgarter Supermarkt mit dem Slogan «Von regionalen Höfen» werben, wenn das Fleisch tatsächlich aus Sachsen-Anhalt stammt, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Stuttgart mit. Das Landgericht Oldenburg hatte den Klägern bereits im September vergangenen Jahres recht gegeben, eine Berufung des Unternehmens wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg zurückgewiesen. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig (AZ: 12 O 112/22).

Das Landgericht hatte der Mitteilung zufolge bestätigt, dass die Werbeaussage irreführend sei. «Wer in Stuttgart Fleischprodukte mit dem Slogan ‘Von Regionalen Höfen’ anbietet, bringt damit zum Ausdruck, dass es sich um Ware aus der Region um Stuttgart handele», urteilten die Richter. Der informierte Durchschnittsverbraucher beziehe den Hinweis auf die Regionalität auf sich und seinen Standort. Das Unternehmen habe seine Werbung inzwischen teilweise geändert, hieß es weiter.

Die Verbraucherzentrale fordert den Gesetzgeber auf, dem «Wildwuchs an Regionalwerbung» einen Riegel vorzuschieben. Es brauche ein verbindliches und einfach nachvollziehbares Kennzeichnungssystem, um Begriffe wie «Regional», «Heimat» und «von hier» in der Werbung klar zu definieren.

Kirche-Oldenburg
Verbraucherzentrale klagt erfolgreich gegen irreführende Werbung