Hannover (epd). Auch wer plötzlich Corona-Symptome entwickelt oder von einer anderen Krankheit überrascht wird, muss nicht darauf verzichten, am Sonntag seine Stimme bei der niedersächsischen Landtagswahl abzugeben. Wahlscheine könnten grundsätzlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, 7. Oktober, bis 13 Uhr) beantragt werden, sagte ein Regierungssprecher am Mittwoch in Hannover. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung sei dies sogar am Wahltag noch bis 15 Uhr möglich.

 

Die wahlberechtigte Person müsse schriftlich erklären, warum sie das Wahllokal nicht selbst aufsuchen kann, hieß es. Eine Vertrauensperson könne dann mit schriftlicher Vollmacht und der Erklärung am Wahlsonntag den Wahlschein beim zuständigen Wahlamt abholen. Wichtig dabei ist, dass die Vollmacht klar Name, Anschrift und das Geburtsdatum des Wählers angibt, persönlich unterschrieben ist sowie den Abholer mit Name und Geburtsdatum benennt.

 

In der Regel sei das Wahlamt im Rathaus oder Bürgerbüro untergebracht, nicht aber in einem Wahllokal, hieß es. Die von Erkrankten selbst oder mit Hilfspersonen gemeinsam ausgefüllten Wahlunterlagen müssten in Umschläge gesteckt und bis spätestens 18 Uhr zurück ins Wahlamt gebracht werden.

Kirche-Oldenburg
Wählen auch bei plötzlicher Erkrankung möglich