Aufgrund des zunächst bis Mitte Februar geltenden bundesweiten Lockdowns verlängert die oldenburgische Kirche den vorübergehenden „Winterschlaf“ des Blockhauses Ahlhorn. Mit Blick auf die Gesundheit von Mitarbeitenden, deren Familien oder auch Gästen sei es derzeit nicht zu verantworten, den Betrieb im Jugend- und Freizeitheim Blockhaus Ahlhorn wieder hochzufahren, so Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Die weiterhin viel zu hohen Infektionszahlen in Deutschland und die verstärkten Appelle aus Politik und Wissenschaft, alle erdenklichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, hätten die oldenburgische Kirche zu diesem Schritt veranlasst. Auch aufgrund der massiv eingebrochenen Belegungszahlen, die in naher Zukunft keine Veränderung erwarten ließen, werde der Winterschlaf bis zum Ende der Osterferien am 11. April verlängert, betont Teichmanis, Leiterin des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Ev.-luth. Oberkirchenrat in Oldenburg.
Optimistisch zeigt sich Oberkirchenrätin Teichmanis mit Blick auf die eingegangenen Interessensbekundungen zur Übernahme einer Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn. „Dass wir nach neuen Kooperationen für das Blockhaus Ahlhorn suchen, ist ja bereits seit zwei Jahren bekannt. Aber erst das sehr klare Votum der oldenburgischen Synode vom November letzten Jahres, dass sich die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zeitnah aus der alleinigen Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückziehen wird, hat letztendlich dazu geführt, dass wir jetzt mit neun Interessenten ernsthaft in Gespräche eintreten könnten.“
Ende November letzten Jahres hatte die oldenburgische Synode beschlossen, dass sich die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aus der alleinigen Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückziehen soll, um so die seit Jahren notwendigen erheblichen finanziellen Zuschüsse reduzieren zu können. Derzeit arbeitet eine eigens ins Leben gerufene Arbeitsgruppe in der oldenburgischen Kirche mit Hochdruck an der Umsetzung des Beschlusses. Der Oberkirchenrat war beauftragt worden, ein betriebswirtschaftliches, organisatorisches und rechtliches Konzept zu entwickeln und umgehend mit der Umsetzung zu beginnen. Weiterhin sieht der Beschluss vor, dass parallel Übernahmeverhandlungen mit anderen Trägern unter Einschluss möglicher Kooperationen oder Beteiligungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geführt werden.
Die vom Oberkirchenrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH steuert derzeit die Verhandlungen mit neun Interessenten über die Fortführungs- und Übernahmeperspektiven am Blockhaus Ahlhorn. Auf Basis von Fragebögen strukturiert und koordiniert CURACON die Auswertung der Antworten und wird in einem nächsten Schritt eine begrenzte Zahl an Interessenten zu konkreten Gesprächen einladen. In diesen Gesprächen sollen die Nutzungskonzepte von den Bewerbern präsentiert und Fragen von beiden Seiten geklärt werden.
Dabei wird es laut Oberkirchenrätin Teichmanis neben anderen Aspekten eine Rolle spielen, ob bei zukünftigen Konzepten auch eine Nutzung durch Jugendgruppen der oldenburgischen Kirche möglich sein wird. Vieles werde davon abhängen, „welchen Nutzungskonzepten die Niedersächsischen Landesforsten als Eigentümerin des Grundstücks zustimmen können. Es ist auch in unserem Interesse, dass die Belange des Naturschutzes sorgsam gewahrt bleiben“, so Teichmanis.
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„Winterschlaf“ im Blockhaus Ahlhorn wird verlängert