Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer 4. Tagung in Rastede am Freitag, 20. November, Dr. Susanne Teichmanis zum neuen juristischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt. Bereits im ersten Wahlgang erhielt Teichmanis 39 Stimmen. Auf ihre Mitbewerberin Friederike Heidland, Kirchenrechtsdirektorin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Geschäftsführender Vorstand der Schulstiftung der badischen Landeskirche, entfielen 18 Stimmen.
Susanne Teichmanis (47) ist derzeit Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden und Leiterin des Referats Recht und Rechnungsprüfung der badischen Landeskirche. Sie nahm die Wahl zur neuen juristischen Oberkirchenrätin an. Entsprechend dem auf der 3. Tagung der Synode im Mai verabschiedeten Oberkirchenratsgesetz wurde Teichmanis unbefristet berufen. Sie wird ihr neues Amt wahrscheinlich im kommenden Frühjahr antreten. Sie wird Nachfolgerin von Oberkirchenrat i.R. Wolfram Friedrichs, der Ende April dieses Jahres aus dem aktiven Dienst der oldenburgischen Kirche ausgeschieden ist.
Dr. Susanne Teichmanis wurde im Jahr 2007 zur Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche in Baden gewählt. Als Mitglied der Kirchenleitung trägt sie besondere Verantwortung für die Bereiche Recht und Rechnungsprüfung. Dies umfasst neben der kirchlichen Gesetzgebung und der Arbeitsrechtssetzung als Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission vor allem die Rechtsberatung von Kirchenkreisen und Gemeinden sowie die Aufsicht über kirchliche Stiftungen. Susanne Teichmanis verantwortet die kirchenrechtliche Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. In der Leitung des Karlsruher Foyers Kirche und Recht konzipiert und gestaltet sie regelmäßig Diskussionsveranstaltungen für Angehörige der in Karlsruhe ansässigen obersten Bundesgerichte. Im Ehrenamt war Teichmanis Vorsitzende eines Gemeindekirchenrates und ist bis heute gewähltes Mitglied der EKD-Synode. Weitere berufliche Erfahrungen sammelte sie als Richterin am Landgericht Saarbrücken mit einem Schwerpunkt im privaten Baurecht. Nach Referendariat und Zweitem Staatsexamen war Teichmanis bis 2003 Rechtsanwältin in einer süddeutschen Wirtschaftskanzlei. Während ihres Jurastudiums in Saarbrücken war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin und schloss ihre juristische Ausbildung mit einer konzernrechtlichen Promotion an der Universität des Saarlandes ab. Vor Beginn ihres Jurastudiums absolvierte sie ein Diakonisches Jahr in Bethel. Teichmanis ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Das neue juristische Mitglied des Oberkirchenrates wird Leiter des Dezernates II „Recht und Finanzen“ im Evangelisch-lutherischen Oberkirchenrat in Oldenburg. Zu den Aufgaben des Dezernates II gehören unter anderem, die Arbeitsbereiche: Recht, Finanzen, Liegenschaften, Bau, Allgemeine Verwaltung, Steuern und Meldewesen, Personalien der Verwaltung, Aufsicht und Beratung der Kirchengemeinden, Synode und Kreissynoden, Rechnungsprüfung sowie Finanzierung von Kindertagesstätten.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der in drei Dezernate gegliederte Oberkirchenrat mit ca. 450 Beschäftigten ist die oberste Dienst- und Verwaltungsbehörde der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Zur oldenburgischen Kirche gehören 116 Kirchengemeinden gegliedert in sechs Kirchenkreise mit insgesamt rund 429.000 Gemeindegliedern.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 19. bis 20. November im Ev. Bildungshaus Rastede.
Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung und auch einen Videoclip zur Präsentation von Dr. Susanne Teichmanis finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/448-synode.html
Source: Kirche-Oldenburg