Hannover/Lüneburg (epd). Angesichts anhaltender Wasserknappheit fordert Miriam Staudte, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, eine Begrenzung der gewerblichen Entnahme von Grundwasser. Zudem regt Staudte an, eine angemessene Entnahmegebühr zu erheben, sofern Grundwasser als Tafelwasser verkauft werde. Diese solle zweckgebunden dem Wasserschutz zugutekommen, sagte Staudte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Die Lüneburger Abgeordnete kritisierte Pläne von Apollinaris Brands, einer Tochter von Coca-Cola, in Reppenstedt bei Lüneburg einen weiteren Brunnen zur Förderung von zusätzlichen 350 Millionen Liter Wasser jährlich zu bohren. Coca-Cola verfügt in Lüneburg bereits über die Wasserrechte an zwei Brunnen.

«Die Trinkwasserversorgung insbesondere in ländlichen Gebieten wie Lüneburg ist angespannt, die Versorgungskapazität maximal ausgelastet, und Coca-Cola plant die Grundwasserentnahmen zu verdoppeln», kritisiert Staudte. Trinkwasser sei ein begrenztes, kostbares Gut, das für alle da sei und einen fairen Preis verdiene. «Es kann nicht sein, dass sich ein Weltkonzern zulasten der Umwelt und Allgemeinheit eine goldene Nase verdient. Die derzeitige Gewinnspanne beim Verkauf von Tafelwasser ist eine Einladung zur Ausbeutung der Wasserressourcen.»

Die Grünen fordern ein nachhaltiges Wassermanagement, das die Auswirkungen des Klimawandels stärker als bisher einbezieht. Die von der Landesregierung geplanten Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes sei nicht ausreichend. «In diesem Gesetz muss ein größerer Klimapuffer verankert werden, der die Entnahme von Trinkwasser auf ein nachhaltiges Maß begrenzt. Außerdem brauchen die kommunalen Genehmigungsbehörden mehr Spielraum, um das Grundwasser zu schützen», sagte Staudte.

Das Niedersächsische Umweltministerium sieht trotz Dürre und Wasserknappheit keinen Handlungsbedarf, die gewerbliche Entnahme von Grundwasser einzuschränken. Bei allen Entscheidungen stünden stets die Trinkwasserversorgung der Bürger und die Auswirkungen auf die Umwelt im Mittelpunkt, betonte eine Sprecherin. Für die Grundwasserentnahme sei nach dem Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich eine Bewilligung erforderlich. Wer wie viel Wasser entnehmen dürfe, entscheide die zuständige Wasserbehörde. Das Gesetz differenziere dabei nicht zwischen gewerblichen und privaten Entnahmen. Alle Nutzer seien gleichberechtigt und müssten sich das zur Verfügung stehende Wasser teilen, so die Sprecherin weiter. Ein Preis für die Grundwasserentnahme werde auch bei gewerblichen Entnahmen nicht erhoben.

Source: Kirche-Oldenburg