Hannover (epd). Die Vorbereitungen für einen von den Kirchen gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterricht an den Schulen in Niedersachsen schreiten voran. Ein Rechtsgutachten habe jetzt «grünes Licht» für das geplante Unterrichtsmodell gegeben, teilten die evangelische und die katholische Kirche am Montag in Hannover mit. Das Gutachten des Freiburger Juristen Professor Ralf Poscher habe festgestellt, dass in Niedersachsen «sowohl die organisatorischen wie auch die personellen und pädagogischen Voraussetzungen für die Einführung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts gegeben» seien.
Poscher sollte die Verfassungmäßigkeit des bundesweit einmaligen Modells prüfen. Sein Gutachten nennt Kriterien und beschreibt, unter welchen Voraussetzungen ein christlicher Religionsunterricht gestaltet werden kann. «Mit dem Gutachten sind wir einen entscheidenden Schritt weiter», sagte die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, Kerstin Gäfgen-Track: «Es bildet für die anstehenden Entscheidungsprozesse eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage.» Die Kirchen seien zuversichtlich, dass sie in naher Zukunft mit Expertinnen und Experten in konzeptionelle Überlegungen einsteigen könnten.
Die evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer in Niedersachsen hatten vor einem Jahr vorgeschlagen, den evangelischen und katholischen Religionsunterricht zu einem gemeinsamen christlichen Religionsunterricht weiterzuentwickeln. Dabei sollen evangelische und katholische Schüler gemeinsam unterrichtet und nicht mehr getrennt werden. Das Fach soll erstmals zum Schuljahr 2024/2025 angeboten werden. Es soll zugleich offen für alle anderen interessierten Kinder und Jugendlichen sein. Die Kirchen arbeiten beim Religionsunterricht bereits seit vielen Jahren zusammen.
Kirche-Oldenburg
Rechtsgutachten öffnet Tür für gemeinsamen Religionsunterricht