Am Ausgangsort der Reformationsbewegung – in Lutherstadt Wittenberg – haben sich der Berliner Altbischof sowie ehemalige EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber und der Jurist Michael Germann vom Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt zum Gespräch über eines der wertvollsten Menschenrechte getroffen.

Der wahre Wert aller Dinge offenbart sich erst wenn sie fehlen. Das beginnt bei Kleinigkeiten wie dem Schwarzbrot im Italienurlaub und steigert sich hin bis zur dumpfen Stille wenn ein geliebter Mensch gegangen ist. Beim Blick in den Fernseher und über die Südostgrenze der Europäischen Union hinaus wird uns aber deutlich, wie privilegiert wir sind. Denn in allen noch so schweren Lebenslagen kann uns Deutschen eines zumindest nicht so einfach genommen werden: unser Recht auf Meinungsäußerung, auf Kunst- und Wissenschaftsfreiheit, auf die freie Wahl an das zu glauben, was uns überzeugt, gut tut oder Hoffnung schenkt.

Es ist der Beginn der zehnten von 16 Themenwochen auf der Wittenberger Weltausstellung Reformation und sie widmet sich den Menschenrechten. Sechs Tage lang diskutieren Vertreter aus Kirche, Nichtregierungsorganisationen, Politik und Wirtschaft über die Verletzung von individueller Freiheit und den Umgang damit.

Zum Auftakt des Wochenprogramms drängeln sich am frühen Mittwochnachmittag, 26. Juli, mehr als 40 Interessierte in die kleine „denkbar. Der Laden“, die die bremische, die oldenburgische und die Reformierte evangelische Kirche im Jahr des 500. Reformationsjubiläums als ihre gemeinsame Präsenz in der Lutherstadt eingerichtet haben. Gespannt warten die Besucherinnen und Besucher auf die beiden Diskutanten: den Juristen Michael Germann vom Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt und den Berliner Altbischof sowie ehemaligen EKD-Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber.

Ihr Schwerpunkt aus dem Bereich der Menschenrechte soll für die kommende Stunde die Religionsfreiheit sein. Während es draußen in Strömen regnet, beginnt Germann aus der Sicht des Rechtswissenschaftlers zu erklären:

Worum geht es im juristischen Diskurs über Religionsfreiheit?
Germann: Religionsfreiheit zählt wie die Meinungs- oder Forschungsfreiheit zu den spezifischen Gebieten, in denen Menschen Schutz gewährt wird. Zu definieren, welche religiösen Interessen zu schützen sind und welche nicht, ist eine schwierige Aufgabe. Letztlich versucht das Recht, viele unterschiedliche Auffassungen gleichmäßig zu schützen. So kann ein Mensch beispielsweise vorbringen, sein Haar aus religiösen Motiven zu verhüllen, während ein anderer auf das Recht besteht, an nichts glauben und keiner Religionsgemeinschaft angehören zu wollen.

Für Altbischof Huber geht es bei der Frage nach der Religionsfreiheit ganz stark um eine Grundsatzdebatte – den Anspruch auf Wahrheit. „Mir ist bewusst, dass Gottes Wahrheit viel größer ist als meine Fähigkeit, Wahrheit zu erkennen“, so Huber. „Was ich glaube, kann also nur eine Perspektive auf die Wahrheit sein und nicht die Wahrheit selbst.“ Im Gespräch mit anderen, erzählt er, werde ihm seine Sicht auf die Wahrheit oft deutlicher bewusst. Besonders dann, wenn konträre Meinungen aufeinandertreffen. Das Wichtigste sei, Respekt für die Überzeugung des anderen zu haben und gleichzeitig zum eigenen Glauben zu stehen.

Welche Reibungspunkte gibt es beim Thema Religionsfreiheit in Deutschland?
Germann: Lange war die Religionsfreiheit ein recht friedliches Feld. Wenige waren gegen sie. Viele Reibungspunkte sind dadurch entstanden, dass Menschen Zumutungen empfinden oder sich durch das religiöse Interesse eines anderen gestört fühlen. Diese Zumutungen finden wir genauso in allen anderen Bereichen, zum Beispiel bei politischen Demonstrationen. Gewisse Kundgebungen können einem widerstreben, aber man hat auch das Recht, ihnen argumentativ etwas entgegenzusetzen.

Genau in diesen Momenten, sagt Huber, in denen wir etwas peinlich oder unerträglich finden, das im Zusammenhang mit einer Religion verkündet wird, liegt die Bedeutung des Rechts auf Religionsfreiheit auf der Hand. „Nur weil ich etwas als Quatsch empfinde, heißt es noch lange nicht, dass es nicht schützenswert ist“, so der Theologe. Religionsfreiheit müsse gewährleistet werden, um vor allem religiöse Minderheiten zu schützen. Das Grundgesetz privilegiere dabei keine Religion.

Am meisten störe Huber, wenn der Begriff „christliches Abendland“ verwendet wird, „so als gehöre es den Christen“. Was viele nicht wissen: Martin Luther führte bei seiner Übersetzung der Bibel die Bezeichnung „Morgenland“ in die deutsche Sprache ein, der Historiker und ebenfalls Reformator Kaspar Hedio wenige Jahre später das „Abendland“. Das Abendland, sagt Huber, setze das Morgenland voraus, „und das hat Jesus viel früher entdeckt als die Menschen im Abendland!“

Im Anschluss an die Impulse der beiden Redner wird die Runde für Fragen geöffnet. „Dürfen religiöse Einrichtungen Bewerber auf einen Arbeitsplatz ablehnen, wenn der nicht der entsprechenden Religion angehört?“, interessiert sich ein Wittenberger Gast. „Auch Institutionen können das religiöse Selbstbestimmungsrecht zur Geltung bringen“, antwortet Germann. Und ihr Selbstverständnis dürfe dabei einschließen, dass die Mitarbeiter eines Betriebs durch eine gemeinsame Grundlage miteinander verbunden sind. „Der Staat sieht in diesem Fall den Konflikt zwischen der Religionsfreiheit der Arbeitgeberseite und der des Bewerbers. Beide Interessen würden also einander gegenübergestellt.“ Eine Diakonie zum Beispiel, die nicht nach ihrem Selbstverständnis arbeiten kann, sei keine Diakonie mehr. Folglich darf sie einen Bewerber ablehnen, der ihrem Selbstverständnis entgegensteht.

Bevor die knappe Zeit im dicht geplanten Reformationsprogramm abgelaufen ist, gibt Huber den Gästen noch einen Gedanken mit auf den Weg. In der gegenwärtigen Welt werde vielerorts das Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Religiöse Interessen würden unterdrückt, Religionswechsel bestraft, Minderheiten verfolgt. Der Blick in die Geschichte helfe sich klarzumachen, dass es noch nicht lange her ist als auch viele Menschen in Deutschland davon überzeugt waren, ein Staat lasse sich nur regieren, wenn er homogen religiös geleitet ist. Huber appelliert, Theologie immer auch aus der Perspektive der an den Rand Gedrängten zu sehen.

Ein Beitrag von Christina Özlem Geisler.

Source: Kirche-Oldenburg